(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
(4) (weggefallen)
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Conny Lenfert ist als Sachverständige nach dem LHundG NRW (Anerkennung durch das LANUV) berechtigt, die Sachkundeprüfung durchzuführen.
Die Prüfung besteht aus 30 Multiple Choice Fragen. Für die Beantwortung habt ihr etwa 30 Minuten Zeit.
Wenn mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet wurden, gilt die Prüfung als bestanden und ihr erhaltet einen Nachweis zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt.
Bei Nichtbestehen der Sachkundeprüfung besteht innerhalb von 2 Monaten die Möglichkeit bei mir die Prüfung zu wiederholen.
Gemäß § 1 Abs. 3 DVO LHundG NRW ist es für den Prüfer verpflichtend, ein zweites Nichtbestehen der Sachkundeprüfung dem zuständigen Ordnungsamt mitzuteilen.
§ 10 LHundG NRW – Hunde bestimmter Rassen
Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
JEDER der einen Hund der o.g. Rassen führen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Er oder Sie muss
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
2. die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) besitzen
3. in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
4. sicherstellen, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen
5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweisen
6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip) nachweisen
Bei den sogenannten potentiell gefährlichen Hunde kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
Conny Lenfert ist als Sachverständige nach dem LHundG NRW (Anerkennung durch das LANUV) berechtigt, die Sachkundeprüfung durchzuführen.
Die Sachkundeprüfung besteht aus 30 Multiple Choice Fragen.
Für die Beantwortung habt ihr etwa 30min. Zeit.
Wenn mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet wurden, gilt die Prüfung als bestanden und ihr
erhaltet einen Nachweis zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Außerdem bekommt ihr noch einen weiteren Nachweis in Visitenkartenformat zum mitführen.
Für die Abnahme der Sachkundeprüfung berechnen wir 45€, zahlbar in bar am Prüfungstag.
Bei Nichtbestehen der Sachkundeprüfung besteht innerhalb von 2 Monaten die Möglichkeit bei mir die Prüfung zu wiederholen.
Gemäß § 1 Abs. 3 DVO LHundG NRW ist es für den Prüfer verpflichtend, ein zweites Nichtbestehen der Sachkundeprüfung dem zuständigen Ordnungsamt mitzuteilen.
Kosten
es wird eine Gebühr von 45€ fällig
(zahlbar per Vorabüberweisung auf das Konto
der Volksbank im Münsterland eG
Iban: DE31 4036 1906 3432 9007 00
Termine
nach vorheriger Absprache
Materialien zum üben werden zur Verfügung gestellt.